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Neue Möglichkeiten für Verbände: der Syndikus-Steuerberater!
Zu den Aufgaben vieler Verbände gehört es, steuerliche Regelungen, die die eigenen Verbandsmitglieder betreffen, im Gesetzgebungsverfahren zu überprüfen und hierzu qualifiziert Stellung zu nehmen. Dabei gab es bisher nicht die Möglichkeit, in Verbänden Steuerberater anzustellen. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten, die als Syndikus-Rechtsanwälte auch in Unternehmen und Verbänden tätig sein durften, war es Steuerberatern bisher gesetzlich unmöglich, neben einer Tätigkeit als selbstständiger Steuerberater auch eine Tätigkeit als Angestellter eines Unternehmens oder Verbandes auszuüben (§ 57 Abs. 4 Nr. 2 StBerG a. F.). Dies ist durch die gesetzliche Neuregelung jetzt ganz anders. Besonders hervorzuheben ist, dass eine Tätigkeit nicht nur bei Wirtschaftsunternehmen, sondern auch bei Verbänden nach der ausdrücklichen Entscheidung des Gesetzgebers zulässig ist. Viele Verbände erhalten dadurch die Möglicheit, insbesondere im Rahmen von steuerlichen Gesetzgebungsprozessen, die für ihre Mitglieder von Bedeutung sind, nunmehr Steuerberater zum Einsatz zu bringen, die in dem betreffenden Verband angestellt sind. Bei Berufsverbänden, die nach § 4 Nr. 7 StBerG bereits heute eine beschränkte Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen ihres Aufgabengebiets erbringen dürfen, können für diese Aufgabe nunmehr Steuerberater eingesetzt werden. Auch die potenziellen Syndikus-Steuerberater selbst sollten die Frage einmal durchdenken. Personen, die heute bereits bei einem Verband tätig und mit steuerlichen Aufgaben betraut (§ 33 StBerG) sind, ohne bisher Steuerberater zu sein, sollten sich informieren, ob für sie eine Zulassung als Syndikus-Steuerberater interessant und durchführbar wäre. Dazu ist eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Umgekehrt sollten die Spitzen solcher Verbände, bei denen Bedarf an fundierter steuerlicher Arbeit besteht, die aber noch keinen Steuerexperten beschäftigen, überlegen, ob sie nunmehr nicht die Möglichkeit nutzen möchten, Steuerberater anzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Steuerberaterexamen eine besonders hohe Qualität der Absolventen garantiert. Mit all diesen Fragen beschäftigt sich am 15. September 2008 der 1. Deutsche Syndikussteuerberatertag Mit diesem Kongress wird Kollegen aus Verbänden und Unternehmen, die an steuerrechtlichen Fragen interessiert sind, ein Forum geboten, sich über die neue Rechtslage zu informieren und aktuelle Fachthemen zu erörtern. Dabei wird auch über Möglichieten informiert, als Syndikus-Steuerberater eine günstige Altersversorgung in einem Steuerberater-Versorgungswerk zu erlangen. Veranstalter ist der Verein Deutscher Syndikus-Steuerberatertag e.V. Der Kongress soll in Zukunft einmal jährlich speziell für Syndikus-Steuerberater Handlungsbedarf aufzeigen, Impulse geben und neue Denkanstöße fördern. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.syndikus-steuerberatertag.de/ und unter http://www.dstv.de/ Von Prof. Dr. Axel Pestke, Vorstandsmitglied der DGVM und |
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