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Rechtssicherheit bei Internet-Auftritten / BMJ veröffentlicht Leitfaden zur Impressumspflicht
Seit Anfang Oktober steht er online: Der Leitfaden des Bundesjustizministeriums zur Impressumspflicht im Internet. Die ministeriale Handreichung soll es Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt ermöglichen, das Impressum (rechtsdeutsch: Anbieterkennzeichnung) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Das Ministerium weist darauf hin, dass dem Leitfaden zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zukomme, er aber als Orientierungshilfe umfänglich informiert."Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen. So wird eine weitere Hürde für den elektronischen Geschäftsverkehr heruntergeschraubt", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Vorstellung der Informationsseite im Internet. Um das Risiko zu minimieren, rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen; zwar gibt es einige Ausnahmen, die allerdings recht eng umrissen sind. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Auf juristische Erläuterungen wird so weit wie möglich verzichtet. Nur wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen. Basis der Erläuterungen bildet der aktuelle Rechtzustand und wird mit Fortschreiten der Rechtsprechung aktualisiert. Für Mitglieder der DGVM sind die wichtigsten Informationen im internen Bereich zusammengefaßt sowie der Leitfaden verfügbar! |
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