war nach ihrer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 2007 zunächst als Vorstandsreferentin für den Sozialverband VdK NRW e. V. tätig. 2013 wurde sie Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbunds NRW e. V. und wirkte in diesem Zusammenhang auch als Sachverständige bei Anhörungen im Landtag NRW mit. Derzeit ist sie neben der Tätigkeit als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Vereins- und Verbandsrecht für ein DAX-Unternehmen im Bereich politische Interessenvertretung tätig.

Fachartikel von Silke Gottschalk: