- Aktuelles
- Arbeitsrecht
- Compliance und Kartellrecht
- Lobbying EU
- Mehrwerte + Services
- Mitgliederbindung
- Recht
- Vereinsrecht
AGIEREN STATT REAGIEREN
Dieser Herbst bringt ein umfangreiches Update zu wichtigen Gesetzes- und Rechtsentwicklungen, die für Verbände relevant sind. Da wäre etwa die Reform des Lobbyregisters, die vor Kurzem in einer nächtlichen Sitzung im Bundestag verabschiedet wurde. Sie soll mehr strukturelle und inhaltliche Transparenz bringen und bedeutet unterm Strich neue Pflichten für Verbände, für deren Umsetzung nicht viel Zeit bleibt.
Auch dem Thema mit dem sperrigen Namen Hinweisgeberschutzgesetz – kurz HinSchG – haben wir mehr Raum gegeben. Zum einen, um die Rolle der Verbände mit Unternehmensmitgliedern näher zu beleuchten und eine rechtliche Einordnung zu liefern. Zum anderen, um zu zeigen, wie praxisrelevante Lösungen tatsächlich aussehen können und was sie beinhalten. Insbesondere, wenn die interne Meldestelle samt Technologie als externe Dienstleistung eingekauft wird. Und schließlich möchten wir am Beispiel eines Verbands darstellen, wie sich dieses Thema für die eigene Branche gut nutzen lässt.
Außerdem gibt es wichtige Neuerungen beim Kartellrecht auf europäischer Ebene für die Zusammenarbeit mit Wettbewerbern bei Standardisierungen. Und dann wären da u.a. noch das neue Zuwendungsempfängerregister, welches zum 1.1.2024 in Deutschland eingeführt wird. Eine jüngere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Nutzung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) sowie die Frage, wann genau eine Zweckänderung für den Verein vorliegt.