“Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben”

Debatte über die Gemeinnützigkeit von Männer-Vereinen

 

Schon wieder stehen die Gemeinnützigkeit und damit auch die Steuervorteile von Vereinen in der Diskussion – diesmal angeregt durch Olaf Scholz. Die Tagesschau berichtete gestern, dass der Bundesfinanzminister Männer-Vereinen Steuervorteile streichen will. Gegenüber der “Bild am Sonntag” soll er sich folgendermaßen geäußert haben: “Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen.” Es gebe “deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen”.

Gegenwind kam zu diesem Vorstoß von der CSU. Generalsekretär Markus Blume befindet die Einteilung in gute und schlechte Vereine nach Gender-Aspekten als absurd. Er bezog sich dabei auf Männergesangsvereine, den Katholischen Frauenbund oder Frauenselbsthilfegruppen. Die kulturelle Vielfalt der Vereine dürfe nicht ignoriert werden. (zum Artikel der Tagesschau)

Olaf Scholz bezieht sich hier auf Themen der Geschlechtergerechtigkeit. Gerade aus dieser Geschlechter-Debatte begründen sich allerdings auch viele Vereine, die sich beispielsweise für die Stärkung von Frauen einsetzen und deshalb ausschließlich weiblich sind. Im Sinne der Gleichbehandlung gegenüber Männer-Vereinen müssten diesen dann entsprechend auch die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Außerdem findet bei Vereinen, die nur männliche oder weibliche Mitglieder haben, möglicherweise kein gezielter Ausschluss des anderen Geschlechts statt, sondern ergibt sich aus dem kulturellen Setting: eine ausschließlich männliche oder weibliche Mitgliederschaft, die sich aus Gewohnheit, Tradition oder Interessenslage ergibt. Gerade im ländlichen Raum wären Frauen- bzw. Männervereine Teil des kulturellen Lebens, wie aus einem Tweet in der Diskussion unter dem Twitter-Post der Tagesschau zum Thema hervorgeht. (Quelle)

Mit seinem Vorstoß greift Scholz ein Thema auf, das bereits in 2017 debattiert wurde. Der Bundesfinanzhof urteilte damals über die Gemeinnützigkeit der Freimaurer und begründete die Aberkennung damit, dass keine sachlichen Gründe zum Ausschluss von Frauen vorlägen. Insgesamt stieß die Idee von Olaf Scholz bislang auf geringe mediale Resonanz und es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Entwicklungen daraus ergeben.

 

 

 

 

 

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