Selbstcheck: Sind Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet?

Im Hinblick auf die EU-DSGVO fragen sich einige Verbände und Organisationen, ob sie zur Bestellung eines Betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind. Hilfreich für die Beantwortung sind „Selbstchecks“, die auf den Internetseiten der Landesdatenschutzbeauftragten angeboten werden, hier der Link zum LDI NRW:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzbeauftragte/Inhalt/Betriebliche_Datenschutzbeauftragte/Inhalt/Check/Check.php

Bitte denken Sie daran, bei Ihren Angaben auch das Ehrenamt zu berücksichtigen, das Zugriff auf Mitgliederlisten etc. hat. Denn auch die Nutzung wird bereits gezählt. Sollten Sie dennoch unter der Grenze von 10 Personen bleiben, so entbindet dies auch nicht davon, dass sich die Verbandsführung mit dem Thema Datenschutz auskennt und an die Regeln hält.