Bundesgerichtshof entscheidet über wirtschaftliche Aktivitäten von Vereinen

Die Anforderungen des Nebenzweckprivilegs wurden konkretisiert:  Seit vielen Jahren schwebt über der vereinsrechtlichen Praxis das Damoklesschwert der ungenauen Bestimmung zulässiger wirtschaftlicher Aktivitäten in den Vereinen. Dies betrifft gemeinnützige Organisationen ebenso wie Berufs- und Wirtschaftsverbände, die neben der engen Förderung der jeweiligen Wirtschaftsbranche oder des jeweiligen Berufsstandes weitere Aktivitäten zugunsten ihrer Mitglieder entfalten.

Lesen Sie den Artikel im Verbändereport 05/2017 vom DGVM-Rechtsexperten RA Ralf Wickert:

http://www.verbaende.com/verbaendereport/fachartikel/Bundesgerichtshof

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