In einer immer digitaleren Welt ist es wichtig, dass mit persönlichen Daten umsichtig und verantwortungsbewusst umgegangen wird. Deshalb ist eine Stärkung des Datenschutzes grundsätzlich zu begrüßen.

So haben einige Verbände die DSGVO nicht nur früh umgesetzt, sondern auch für ihre Branche die vom Gesetzgeber erwünschte Vorreiterrolle  eingenommen. Andere Verbände haben abgewartet und vor dem 24.05.2018 regelrecht gezittert.

Die Auslegung der DSGVO hat im Verbandsbereich bereits einige Blüten getrieben: Newsletterverteiler wurden durch vermeintlich notwendige nachträgliche Opt-In-Verfahren grundlos minimiert, altgedienten Jubilaren wird nicht mehr zum Geburtstag gratuliert und bei manchen Sportvereinen geht die Verunsicherung so weit, dass sie sich fragen, ob sie bei Wettkämpfen noch Weiten messen und Siegerfotos veröffentlichen dürfen?

Tatsächlich dürfen und sollen Verbände im Rahmen der Mitgliedschaft selbstverständlich auch weiterhin mit ihren Mitgliedern intensiv kommunizieren. Sie müssen sich lediglich an gewisse Regeln halten. Und die sind auch durchaus umsetzbar. Also keine Panik! So schlimm ist das Thema gar nicht.

Ungewissheit herrscht aber noch in den Bereichen, wo die E-Privacy-Verordnung noch für Aufklärung sorgen soll. Im Moment verzögert sich der Gesetzgebungsprozess. Es wird spannend, wie es dann mit den aktuell im Web überall präsenten “Akzeptieren”-Buttons weitergehen wird.

Wir haben hier hier einige hilfreiche Informationen zum Thema DSGVO für Verbände zusammengetragen:

Empfehlenswert ist diese Broschüre des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragen: Erste-Hilfe-Datenschutz-Grundverordnung-Unternehmen-Vereine

Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz gibt es ebenfalls sehr hilfreiche Informationen, unter anderem die hier: Infobroschuere
Hier sind auch die Erwägungsgründe mit aufgeführt. Sehr informativ und gut gemacht. Mit vielen Erklärungen.

Auch bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit finden sich hilfreiche Informationen, zum Beispiel die Praxishilfen. https://www.gdd.de/

Einen guten Informationspool  bieten auch die Landesdatenschutzbeauftragten:

Beim für uns zuständigen Bundesland NRW lohnt es sich regelmäßig reinzuschauen: https://www.ldi.nrw.de/

Als thematisch führend gilt Bayern: https://www.lda.bayern.de/de/index.html#

Im Fachmagazin Verbändereport 3/2018 ist ein hilfreicher Artikel mit Anleitung “Schritt für Schritt zum Datenschutzkonzept” und Mustervorlage erschienen, der hier auch für Nichtmitglieder der DGVM zum Download bereitsteht.
Die dort erwähnten Mustervorlagen finden Sie auch gesammelt unter folgendem
Link als ZIP-Datei zum Download.

Kölner Verbände Seminare

Informieren Sie sich über aktuelle Datenschutz-Termine.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an info@verbaendeseminare.de

 

 

Im Wissenspool stehen den DGVM-Mitgliedern Fachartikel zur DSGVO.

Wählen Sie im Wissenspool einfach das Schlagwort “DSGVO”!

Bitte beachten Sie, dass Verbände und Unternehmen inzwischen erst ab 20 Beschäftigte einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Darunter fallen größenmäßig viele Verbandsgeschäftsstellen, die vor allem unter Kostengesichtspunkten aufatmen werden.

Doch Achtung: Durch diese vermeintliche Erleichterung wird niemand von den Pflichten aus der DSGVO entbunden, es fehlt dann lediglich der interne (oder externe) Zuständige und seine entsprechende Expertise. Das muss dann notwendigerweise anders gelöst werden. Es ist unverzichtbar, dass die Verantwortlichen in den Geschäftsstellen fit im Themenbereich Datenschutz sind.

Bitte beachten Sie, dass diese Änderung nicht in allen Dokumenten berücksichtigt ist! 

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