Das Bundesfinanzministerium hat ein BMF-Schreiben herausgegeben, durch das die aktuellen steuerlichen Gesetzesänderungen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie ergänzt werden. Das BMF-Schreiben enthält einige Erleichterungen für gemeinnützige Verbände, wie beispielsweise einen vereinfachten Zuwendungsnachweis (siehe Abschnitt I in unten aufgeführtem Pdf), die Möglichkeit von Arbeitslohnspenden (siehe dazu Abschnitt V) oder die Gestellung von Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln (Abschnitte III und VII).
Besonders interessant für sehr viele gemeinnützige Organisationen dürfte sein, dass Corona-bedingte Verluste im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausnahmsweise auch mit Mitteln aus dem ideellen Bereich ausgeglichen werden können (Abschnitt VIII Nr. 1). Damit wird verhindert, dass der Verband durch diese – normalerweise unzulässige – Querfinanzierung seine Gemeinnützigkeit verliert.