Gesetzesregelung zur Virtuellen Mitgliederversammlung bis 31.12.2021 verlängert

Das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie"

Die Pandemie dauert an und macht Präsenzverantaltungen weiterhin weitestgehend unmöglich. Wie erwartet hat der Gesetzgeber entsprechend reagiert und das usprünglich bis zum 31.12.2020 befristete “Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie” bis zum 31.12.2021 verlängert.

Dadurch haben Verbände auch weiterhin die Möglichkeit, ihre Mitgliederversammlung ohne entsprechende Satzungsgrundlage virtuell durchzuführen.

Das Gesetz ist als Ausnahmeregelung angelegt. Es scheint auch nicht angedacht zu sein, dies grundsätzlich zu ändern.

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