Ab 01.01.2022: Ende Lobbyliste – Start Lobbyregister

Noch nicht viel Neues gibt es von der Bundestagsverwaltung bezüglich des am 25. März 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz).

Das Gesetz sieht die Einrichtung eines öffentlichen Lobbyregisters vor. Hier müssen sich Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter registrieren, die “Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder in Auftrag geben, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen”.

Der Deutsche Bundestag informiert dazu:

“Alle Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die gesetzlich verpflichtet sind, sich in das Register einzutragen, oder die sich freiwillig dort eintragen, müssen einen Verhaltenskodex akzeptieren, der vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt wird. Werden nicht unerhebliche Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex festgestellt, so werden diese Feststellungen im Register veröffentlicht. Auch kann dies Folgen für die Erteilung von Zugangsberechtigungen zum Deutschen Bundestag, für die Beteiligung an öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse oder für die Beteiligung von Verbänden und Fachkreisen an Entwürfen von Gesetzesvorlagen der Bundesministerien haben.

Fehlende, unrichtige, unvollständige oder nicht rechtzeitig erfolgte Einträge im Register stellen darüber hinaus Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich eintragungspflichtige Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Lobbyregister unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, registrieren. Eintragungen, die innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden, gelten wegen der Übergangsvorschrift in § 8 des Gesetzes als unverzüglich vorgenommen.

Bis zum 1. März 2022 ist die beim Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages geführte „Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände“ (Lobbyliste) weiterhin gültig.

Das Lobbyregister wird in elektronischer Form beim Deutschen Bundestag eingerichtet und geführt werden und befindet sich derzeit im Aufbau. Es wird ab dem 3. Januar 2022 auf der Internetseite lobbyregister.bundestag.de zur Verfügung stehen.”

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