Umsatzsteuerfreiheit für Seminare von Verbänden gefährdet?

Geplante Gesetzesänderung sorgt für allgemeine Verunsicherung

Jahrzehntelang galt grundsätzlich die Umsatzsteuerbefreiung für Kurse und Seminare wissenschaftlicher und belehrender Art, wenn diese z.B. von Berufsverbänden oder gemeinnützigen Organisationen veranstaltet wurden (§ 4 Nr. 22 a) UStG). Diese Vorschrift soll nach dem Willen der Bundesregierung ab dem Jahr 2021 gestrichen werden. Dies ergibt sich aus Artikel 10 des Regierungsentwurfs vom 8.8.2019 für ein Gesetz„zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.

An die Stelle bisheriger Befreiungsregelungen soll ein neuer § 4 Nr. 21 a UStG treten. Diese Vorschrift begünstigt in erster Linie Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Die entsprechenden Bildungsveranstaltungen „anderer Einrichtungen“ (zu denen wohl auch Berufsverbände oder gemeinnützige Körperschaften gehören könnten) sind prinzipiell nur dann umsatzsteuerbefreit, wenn diese Einrichtungen in ihrer „Zielsetzung mit der einer Bildungseinrichtung des öffentlichen Rechts vergleichbar“ sind. Die Vorschrift enthält darüber hinaus noch eine Vielzahl weiterer definitorischer Festlegungen, deren Tragweite im einzelnen nicht völlig klar ist.

Ob das Gesetz in dieser vorliegenden Form in Kraft treten wird, ist vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abhängig.

Autor: RA Dr. Winfried Eggers, Köln (Stand: 10.09.2019)

Update November 2019: Mittlerweile ist dieser Passus aus dem Gesetzgebungsverfahren herausgenommen worden!!! Er soll ohne Aktualitätsdruck überarbeitet werden.

 

 

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