Webinar: Was ist das Verbandssanktionengesetz?

Gesetz zur "Stärkung der Integrität in der Wirtschaft"

Vorweg: Der Begriff “Verband” wird in diesem Zusammenhang verwendet für alle Formen von juristischen Personen und Personenvereinigungen, also zum Beispiel auch für Unternehmen wie Aktiengesellschaften und GmbHs. Im Juni wurde der Gesetzentwurf für das sogenannte Verbandssanktionengesetz veröffentlicht. Der Gesetzgeber möchte damit vor allem große internationale Konzerne künftig mit empfindlichen Strafen sanktionieren können. Doch das Thema wird intensiv diskutiert, denn es würde auch tiefe, grundsätzliche Veränderungen mit sich bringen.

Das BMJV informiert auf seiner Website mit folgendem Wortlaut über das Gesetzesvorhaben:

Straftaten, die aus Verbänden (juristische Personen und Personenvereinigungen) heraus begangen werden, können nach geltendem Recht gegenüber dem Verband lediglich mit einer Geldbuße nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geahndet werden. Eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität ist damit nicht möglich. Die Höchstgrenze des Ahndungsteils der Verbandsgeldbuße von zehn Millionen Euro gilt unabhängig von der Verbandsgröße; sie lässt insbesondere gegenüber finanzkräftigen multinationalen Konzernen keine empfindliche Sanktion zu und benachteiligt damit kleinere und mittelständische Unternehmen. Konkrete und nachvollziehbare Zumessungsregeln für Verbandsgeldbußen fehlen ebenso wie rechtssichere Anreize für Investitionen in Compliance. Das geltende Recht legt die Verfolgung auch schwerster Unternehmenskriminalität zudem allein in das Ermessen der zuständigen Behörden, was zu einer uneinheitlichen und unzureichenden Ahndung geführt hat. Verbandstaten deutscher Unternehmen im Ausland können vielfach nicht verfolgt werden. Das für bloßes Verwaltungsunrecht konzipierte OWiG und sein Verfahrensrecht sind insgesamt keine zeitgemäße Grundlage mehr für die Verfolgung und Ahndung kriminellen Unternehmensverhaltens.

Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Verbänden, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage zu stellen, sie dem Legalitätsprinzip zu unterwerfen und durch ein verbessertes Instrumentarium eine angemessene Ahndung von Verbandstaten zu ermöglichen. Zugleich soll er Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

Weitere Informationen hierzu, den Gesetzentwurf sowie eine Vielzahl an Stellungnahmen von Verbandsseite finden Sie auf der Website des BMJV:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html

Was das neue Gesetz für Sie, Ihren Verband und Ihre Mitglieder bedeuten kann, erfahren Sie im Onlineseminar: Das Verbandssanktionengesetz am 23.11.2020

 

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