Kurz vor Mitternacht war es so weit: Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, erstmals über den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht (20/2532) beraten.
Ursprünglich hatte der Bundesrat diese Initiative Anfang Juli eingebracht, um eine nahtlose Nachfolgeregelung für die bis 31. August 2022 geltenden Covid-Sonderregelungen zu schaffen. Hiervon profitiert hätten alle Vereine und Verbände, die keine Regelung zu virtuellen Mitgliederversammlungen in der eigenen Satzung haben, aber gerne eine Online-Mitgliederversammlung veranstalten wollen oder wollten. Der Bundesrat schlug deshalb eine Gesetzesänderung vor, die es dem Vorstand künftig auch ohne Satzungsänderung ermöglichen soll, den Mitgliedern eine Teilnahme auch per Bild und Ton zu ermöglichen.
Auch die Bundesregierung folgte diesem Ansinnen, möchte aber den Weg der Teilnahme nicht auf Videokonferenztechnik beschränken.
Beschlossen wurde in der nächtlichen Aussprache des Bundestags, den Entwurf zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss zu überweisen. So wird die Entscheidung sicherlich erst 2023 fallen.
Zum Bericht des Deutschen Bundestages:
https://www.bundestag.de/mediathek