DGVM regt Klarstellung der „Geprägetheorie“ bei Berufsverbänden an

Das Bundesfinanzministerium plant derzeit eine Überarbeitung der amtlichen Körperschaftsteuer-Richtlinien. In einer Eingabe an das BMF hat die DGVM eine Klarstellung der sog. Geprägetheorie angeregt.

Die in der bisherigen Fassung von R. 16 Abs. 1 Satz 6 KStR niedergelegte Fassung der Geprägetheorie führt in der Besteuerungspraxis der Berufsverbände zu einer weit verbreiteten Unsicherheit in der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dem Status eines Berufsverbandes schadet. Insbesondere ist unklar, unter welchen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Richtlinien-Vorschrift „nicht dem Verbandszweck <dient>“ und damit statusschädlich ist.

Deshalb hat die DGVM angeregt, die bisherige Fassung der KStR um folgenden klarstellenden Zusatz zu ergänzen:

„Eine wirtschaftliche Tätigkeit dient insbesondere dann dem Verbandszweck, wenn sie der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der steuerbefreiten Aufgaben des Berufsverbandes dient“.

In entsprechender Weise hatte sich die Finanzverwaltung im vergangenen Jahr zu der analogen Geprägetheorie im Gemeinnützigkeitsrecht geäußert.