Am 27.04.2021 hat das Europäische Parlament die Zustimmung zur Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register beschlossen. Die Reform hat damit die wohl wichtigste Hürde genommen und das verbindliche Transparenz-Register könnte noch im Sommer 2021 (nach der Zustimmung des Rats und der Kommission) in Kraft treten.
Für Verbände und andere Interessenvertreter gehen damit wichtige Neuerungen einher. Die Kanzlei Kapellmann und Partner stellt nachfolgend das Transparenz-Register vor und fasst die – aus Sicht von Interessenvertretern – wichtigsten Neuerungen zusammen.
- Wie erreicht das Register die gewünschte Transparenz?
- Für welche EU-Institutionen gilt das Transparenz-Register?
- Wer ist registrierungspflichtig?
- Welche Tätigkeiten in der Interessenvertretung sind registrierungspflichtig?
- Welche Tätigkeiten müssen nicht registriert werden?
- Welche Informationen müssen im Transparenz-Register angegeben werden?
- Welche Änderungen erfährt der Verhaltenskodex?
- Was passiert bei einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex oder bei unvollständigen oder falschen Angaben im Transparenz-Register?
- Wann treten die Neuregelungen in Kraft?
- Gibt es eine Übergangsfrist für bereits registrierte Interessenvertreter?
- Worauf sollten Verbände und andere Interessenvertreter nunmehr achten?
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