Finanzamt Berlin erkennt “Campact” den Status der Gemeinnützigkeit ab

 

Das Finanzamt Berlin hat der Kampagnen-Organisation Campact den steuerlichen Status einer gemeinnützigen Organisation unter Bezugnahme auf das Attac-Urteil vom 10.01.2019 des Bundesfinanzhofs aberkannt. Es wird argumentiert, dass die Betätigungen des Verbandes – und zwar nicht nur diejenigen laut Satzungszweck, sondern insbesondere die tatsächlichen Aktivitäten – allgemeinpolitischer Natur seien, die sich keinem der 25 definierten gemeinnützigen Zweck laut Abgabenordnung zuordnen lassen. Campact muss mehrere Hunderttausend Euro an Schenkungssteuern nachzahlen.

Für politisch aktive Vereine sei dies ein hartes Signal an ihre Tätigkeit: Ihr zivilgesellschaftliches Engagement würde damit nicht gewürdigt, sondern sogar behindert und untergraben. Damit können für Spenden keine Spendenquittungen mehr ausgestellt werden – eine Limitation, die zu einem ernsthaften finanziellen Problem für diese Organisationen werden kann – so Campact-Vorstand Felix Kolb gegenüber Spiegel Online (zur Quelle).

Verschiedene Verbände haben Reaktionen auf das Urteil gezeigt und Pressemitteilungen veröffentlicht, darunter Der Paritätische (zur Pressemitteilung), VENRO (zur Pressemitteilung) und Transparency International Deutschland (zur Pressemitteilung). Die drei Organisationen weisen auf die Tragweite der Entscheidung für die politische Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und deren allgemeiner Anerkennung im Sinne der Gemeinnützigkeit hin.

Weitere Informationen zum Attac-Urteil finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzhofs: hier

 

 

 

 

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