KdöR: Neue Umsatz-Besteuerung ab 1.1.2020

Wie müssen sich KdöR darauf vorbereiten?

Ab 1.1.2020 müssen sich die Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) auf eine für sie neue Umsatz-Besteuerung einrichten – ab dann gilt der neue § 2b UStG.

Das erfordert ein völlig neues Vertragsmanagement, auch bei kleineren KdöR. Alle Verträge müssen in die Hand genommen und auf ihre umsatzsteuerlichen Auswirkungen geprüft werden.  Doch das entsprechende Problembewusstsein scheint noch nicht bei allen KdöR im erforderlichen Maß entwickelt zu sein. Worauf kommt es an und welche Schritte sollten bereits jetzt unternommen werden?

– Das BMF hat am 28. Januar 2019 ein umfangreiches Schreiben zur Kapitalertragsteuer bei Betrieben gewerblicher Art von KdÖR herausgegeben. Es fällt teilweise eine zusätzliche Steuer in Höhe von 15% an. Einzelheiten werden im Seminar besprochen!

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